Übertarifliche Zulagen

Zwischen

Firma……………………………………………………………………………………………………,

– Arbeitgeber –

und

dem Betriebsrat der Firma ……………………………………………………………………..,

– Betriebsrat –

wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

1. Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer des Betriebes i.S.d. § 5 BetrVG.

2. Die Betriebsvereinbarung regelt nur die Höhe allgemeiner, übertariflicher Zulagen. Sie erfasst nicht die Gewährung tariflicher Zulagen wie für Schicht-, Nacht- und Mehrarbeit, die tarifliche Erschwerniszulage sowie arbeitsplatzbezogene Zulagen.

(1) Die Geschäftsführung allein bestimmt unter Beachtung des arbeitsrechtlichen allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes, welchem Mitarbeiter/welcher Mitarbeiterin im Einzelfall eine allgemeine, übertarifliche Zulage gewährt wird. Die Zulagengewährung kann mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat gegenüber einzelnen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern von der Geschäftsleitung widerrufen werden, wenn sie darlegt, dass die Voraussetzungen, die zu ihrer Gewährung geführt haben, entfallen sind. Die Zulage kann befristet gewährt werden; es ist jedoch nicht zulässig, die Zulage an Bedingungen zu knüpfen.

(2) Die allgemeine, übertarifliche Zulage beträgt pro Beschäftigungsjahr ………………………… €.

(3) Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, die mit Beendigung dieser Betriebsvereinbarung vollständig eingestellt werden kann.

3. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass eine allgemeine, übertarifliche Zulage vom Arbeitgeber jederzeit auf Tariflohnerhöhungen angerechnet werden kann.

4. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Betriebsvereinbarung steht dem Betriebsrat ein Einsichtsrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten zu. Außerdem verpflichtet sich die Geschäftsleitung, einmal jährlich den Betriebsrat über den Durchschnittswert der übertariflichen Zulagen zu unterrichten.

5. Die Betriebsvereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Weitere Formulare finden Sie im Inhaltverzeichnis.