Grundmuster Abwicklungsvertrag

Grundmuster:                                     Abwicklungsvertrag

       (vor Erhebung der Kündigungsschutzklage)

zwischen

……………………………………………………………………………………………………………………..,

– Arbeitgeber -,

und

……………………………………………………………………………………………………………………..,

– Mitarbeiter –

1.         Der Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis fristgerecht aus betrieblichen Gründen unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist am …………………..zum ………………….gekündigt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis daher aufgrund der Kündigung vom ………………mit Ablauf des …………………….. sein Ende finden wird.

2.         Der Mitarbeiter wird bis zum ………………………….. unwiderruflich (alt.: widerruflich, dann aber nicht unter Anrechnung, s. nachfolgend) unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung brutto von seiner Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung unter Anrechnung seiner (Rest)- Urlaubsansprüche, eventuell noch bestehender Überstundenansprüche und etwaigem Zeitguthaben freigestellt. Die Parteien sind sich einig, dass über das monatliche Entgelt hinaus keinerlei weiteren Vergütungsansprüche bestehen, insbesondere auch keine Urlaubsabgeltungsansprüche.

3. Der Arbeitgeber zahlt dem Mitarbeiter zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung entsprechend §§ 9, 10 KSchG in Höhe von …………………………..  € (in Worten: ………………….. €) brutto. Der Anspruch entsteht mit Abschluss dieses Vertrages und ist vererblich.

3. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, sämtliche ihm während seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betriebsinternen Angelegenheiten, vor allem Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, geheim zu halten.

4. Der Mitarbeiter wird zum Beendigungszeitpunkt alle im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis vom Arbeitgeber erhaltenen Gegenstände und insbesondere Unterlagen herausgeben, ohne Abschriften oder Kopien oder Mehrstücke für sich zu behalten.

Der Mitarbeiter wird insbesondere Datenträger herausgeben, auf welchen sich Daten oder Informationen befinden, welche den Arbeitgeber, Geschäftspartner oder Kunden betreffen oder auf solche Daten oder Informationen Bezug nehmen. Der Mitarbeiter teilt dem Arbeitgeber alle Passwörter, Zugangssperren und Codes im Hinblick auf EDV-Nutzung mit und wird von diesen selber keinen Gebrauch mehr machen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Arbeitnehmer nicht zu.

5. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Mitarbeiter zum Beendigungszeitpunkt seiner Tätigkeit ein qualifiziertes Zeugnis zu erteilen.

6. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen etwaigen Wiedereinstellungsanspruch.

7. Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter eine Arbeitsbescheinigung gemäß § 312 SGB III aus.

8. Der Mitarbeiter bestätigt, über etwaige Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld belehrt worden zu sein und dass hierüber das Arbeitsamt verbindlich entscheidet, das zur Erteilung von Auskünften berufen und verpflichtet ist.

9. Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Mitarbeiter nach § 38 SGB III verpflichtet, sich drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses/innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von der Kündigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Durch diesen Hinweis kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III nach.

10. Mit Erfüllung v.g. Ansprüche sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung, gleich welchen Rechtsgrundes und gleich, ob bekannt oder unbekannt, vollständig ausgeglichen und erledigt.

…………………………………… (Ort, Datum)

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