Betriebsbedingte Kündigung mit Abfindungsanspruch („1 a– Kündigung“)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …………………………………,

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG fristgerecht zum ……………………………..

Sollten Sie gegen diese Kündigung keine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, können Sie nach Verstreichenlassen der Klagefrist von drei Wochen zum Tag der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung beanspruchen, die sich gemäß § 1a Abs. 2 KSchG wie folgt berechnet: Für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt die Abfindung 0,5 Monatsverdienste. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses wird ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet.

Wir weisen darauf hin, dass Sie zur Vermeidung von Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld verpflichtet sind, sich frühzeitig (spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses) persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung weniger als 3 Monate, hat die Meldung innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Die darüber hinaus erforderliche Arbeitslosmeldung muss persönlich bei der Agentur für Arbeit erfolgen, und zwar spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

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